Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karcher AG für b2b-Verkäufe im Bereich Fahrzeuge und eMobility mit Regelungen zur Abwicklung von Gewährleistungsfällen und Supportleistungen


Stand 24.09.2024


1.       Geltungsbereich, Form

1.1        Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Karcher AG, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld mit unseren Kunden („Käufer“) bezüglich des Verkaufs und Lieferung von Produkten aus unserem Bereich Fahrzeuge und eMobility (einschließlich deren Ersatzteile), z.B. elektrische Tretroller/E-Scooter, Pedelecs, Motorroller/-räder, Dreiräder, Quads, ATVs und UTVs (benzin- und elektrisch betrieben), insbesondere unserer Produktmarken Luxxon, Prike, Loncin, blu:s, Telefunken, ODES, Zündapp und Teutoburg (im Folgenden pauschal als "Ware" oder "Fahrzeuge" bezeichnet). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (im Sinne von § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2        Sofern nicht anders vereinbart gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3        Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4        Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

1.5        Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser Geschäftsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6        Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


2.       Vertragsschluss

2.1        Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN/EN-Normen und/oder Homologationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. An allen derartigen Unterlagen und insbesondere dem dortigen Bildmaterial behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.2        Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot und kann entweder schriftlich (einschließlich E-Mail), mündlich gegenüber unserem Außendienst oder telefonisch durch den Käufer erfolgen.

2.3        Ferner bieten wir unseren gewerblichen Käufern ein Online-Portal an, um Bestellungen zu platzieren und Gewährleistungsfälle zu melden. Der Käufer muss sich hierfür zunächst mit Name, Adresse und Kontaktdaten bei uns registrieren und erhält mit dieser Registrierung Zugangsdaten zum Online-Portal (Benutzerkennung, Passwort), die vom Käufer fortan sorgfältig vor dem Zugriff von Nichtberechtigten zu schützen sind. Wir behalten uns vor, weitere Informationen oder Nachweise wie z.B. die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug vor oder nach der Freischaltung anzufordern. Der Käufer hat zur Ausführung seiner Bestellung die Ware in den virtuellen Warenkorb zu legen zu beachten. Die Bestellung wird für den Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs erst verbindlich, wenn er den entsprechenden Button für ein zahlungspflichtiges Bestellen anklickt. Zuvor kann der Käufer den Bestellvorgang jederzeit abbrechen oder die Bestellung hinsichtlich Kaufgegenstand oder Menge ändern bzw. korrigieren. Im Online-Portal erhält der Käufer nach Eingang seiner Bestellung von uns eine automatisierte Eingangsbestätigung, die die Einzelheiten der Bestellung zusammenfasst, aber noch keine Vertragsannahme darstellt.

2.4        Bestellungen des Käufers – sei es in unserem Online-Portal oder im Rahmen der sonstigen Bestellwege werden für uns erst verbindlich, soweit wir sie in Textform durch Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigen oder der Bestellung durch Übersendung der Ware nachkommen, was jeweils als Vertragsschluss gilt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.


3.       Lieferfrist und Lieferverzug

3.1        Von uns angegebene Lieferfristen/-termine sind unverbindlich, soweit sie mit dem Käufer nicht als verbindlich vereinbart bzw. von uns als verbindlich bezeichnet wurden. Sofern keine Lieferfrist und kein Liefertermin vereinbart oder angegeben wurde, beträgt für Ware, die dem Käufer als "verfügbar" bzw. "auf Lager" gemeldet/angezeigt wurde, eine Lieferfrist 2 Wochen ab Vertragsschluss.

3.2        Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt (soweit wir die Nichtverfügbarkeit nicht verschuldet haben), ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, obwohl wir rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3.3        Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

3.4        Die Rechte des Käufers gemäß Ziff.8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4.       Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1        Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Der Käufer kann die Ware abholen; alternativ kann – bei Lieferadressen innerhalb von Deutschland und Österreich - die Ware auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). Hinsichtlich des Versands bieten wir Lieferkostenpauschalen an (die der Käufer bei uns anfragen kann, derzeit z.B. € 299,00 für ATV/UTV); außerhalb des Bereichs ATV/UTV bieten wir ab bestimmten Bestellwerten einen kostenfreien Versand für den Käufer an (die der Käufer bei uns anfragen kann). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Ein Versand durch uns an Lieferadressen außerhalb von Deutschland und Österreich sind nur durch gesonderte Klärung und Vereinbarung hinsichtlich Lieferkosten, Importvorschriften und etwaiger Verzollung möglich.

4.2        Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

4.3        Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 5,00 pro Fahrzeug pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

4.4        Soweit ein Versand auf Verlangen des Käufers erfolgt, besteht unsererseits eine Rahmen-Transportversicherung mit einem bestimmten Versicherungsschutz für bestimmte Versandmethoden. Auf Verlangen des Kunden erteilen wir hierzu Auskünfte. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur auf dessen Kosten im Zuge einer gesonderten Transportversicherung versichert.

4.5        Die Fahrzeuge werden von uns im unmontierten, nicht fahrbereiten Zustand geliefert und bedürfen einer fachmännischen Installation und Inbetriebnahme. Auf Anfrage des Käufers bieten wir gegen Aufpreis die Auslieferung im fahrbereiten Zustand (mit Ausnahme von ATV/UTVs).

4.6        Der Käufer hat bei Empfang die Ware auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und etwaig festgestellte Schäden uns innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Der Käufer hat beim Warenempfang nicht (nur) die Palettenanzahl, sondern auch die Kartonanzahl zu überprüfen und gegenüber dem Frachtführer zu quittieren.

5.       Preise und Zahlungsbedingungen

5.1        Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2        Beim Versendungskauf trägt der Käufer nach Maßgabe von Ziff.4.1 die Transportkosten.

5.3        Der Kaufpreis ist mit Lieferung der Ware fällig und (vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Käufer) innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Sofern mit dem Käufer ein längeres Zahlungsziel als 10 Kalendertage vereinbart wird und/oder der der Käufer das Zahlungsziel nicht einhält, behalten wir uns vor (soweit bei der jeweiligen Kaufsache einschlägig), die Fahrzeug-/Inhaberpapiere bis zur Zahlung zurückzubehalten.

5.4        Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.5        Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziff.7.6 Satz 2 dieser AGB unberührt.

5.6        Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).


6.       Eigentumsvorbehalt

6.1        Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2        Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3        Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen (verbunden mit einem Schadensersatzanspruch bei Herausgabe im beschädigten oder verschmutzten Zustand, wozu bei Rückgabe eine Bewertung durch uns erfolgt). Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4        Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: (a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff.6.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen; (b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziff.6.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen; (c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


7.       Mängelansprüche des Käufers

7.1        Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

7.2        Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Sofern Fahrzeuge unsachgemäß, insbesondere außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzes gebraucht werden, stellen hierdurch verursachte Schäden keine Mängel dar. Soweit nicht in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben, sind Fahrzeuge nicht für den für Motor-/Rennsport- und nicht für den Offroad-Einsatz bestimmt. Dies gilt auch für die Leistungsreduzierung von Akkus aufgrund falscher Benutzung, soweit diese vom Nutzer zu verantworten ist (z.B. fehlerhaftes Aufladen oder Lagern entgegen der Betriebsanleitung). Umbauten an den Fahrzeugen, eine fehlende fachmännische Inbetriebnahme, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen, die falsche Auswahl von Ersatzteilen und Zubehör sowie die mangelnde Wartung/Inspektion/Pflege der Fahrzeuge können je nach Einzelfall ebenfalls Sachmangelansprüche entfallen lassen oder zusätzliche Nachweispflichten des Käufers begründen bzw. Einfluss auf die Beweislastverteilung haben. In den von uns im Lieferumfang beigefügten Betriebsanleitungen und Serviceheften sind entsprechende Hinweise bezüglich Nutzung, Wartung/Inspektion und deren Intervalle, Pflege und Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt. Der Käufer hat die Betriebsanleitungen und Serviceheften beim gewerblichen Weiterverkauf an den jeweiligen Käufer mitauszuhändigen.

7.3        Einige Bauteile der Fahrzeuge verschleißen funktionsbedingt. Wie stark bzw. schnell dies geschieht, ist von der Pflege, der Wartung und der Art der Nutzung des Fahrzeugs (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, usw.) abhängig. Insbesondere Fahrzeuge, die häufig oder immer im Freien stehen, können witterungsbedingt schneller verschleißen. Zu den Verschleißteilen gehören insbesondere, aber nicht abschließend: Bereifung, Bremszüge, Federungselemente, Lagerkomponenten, Leuchtmittel, Batterien/Akkus. Der übliche Verschleiß dieser Bauteile stellt keinen Sachmangel dar. Sofern ein üblicher Verbrauch bzw. Verschleiß vorliegt, gilt dies auch für Betriebsmittel wie Öle, Fette oder technische Flüssigkeiten.

7.4        Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Ziff.7.2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.

7.5        Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.6        Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.7        Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.8        Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet die Inbetriebnahme und fahrbereite Installation des Fahrzeugs nicht, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; gesetzliche Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.

7.9        Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten und Aufwände ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. Den Aufwendungsersatz berechnen wir anhand eines bereichsabhängigen Stundensatzes von € 60,00/h bei ATVs/UTVs der Marke LONCIN und € 32,00 bei motorisierten zwei- und dreirädrigen sowie sonstigen vierrädrigen Fahrzeugen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

7.10      In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Sicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.11      Weitere gesetzliche Ansprüche bei Sach-/Rechtsmängeln bleiben unberührt, wobei für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche die Regelungen in Ziff.8 und 9 Anwendung finden.

7.12      Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs.1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S.2, 327 Abs.5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziff.8 und 9.


8.       Sonstige Haftung

8.1        Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2        Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im Fall (b) ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3        Die sich aus Ziff.8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4        Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


9.       Verjährung

9.1        Abweichend von § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9.2        Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs.1 Nr.1, Abs.3, §§ 444, 445b BGB).

9.3        Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff.8 Abs.2 S.1 und S.2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


10.     Abwicklung von Gewährleistungsfällen und Supportleistungen

10.1      Der Käufer hat bei Geltendmachung eines Gewährleistungsfalls unser Online-Portal zur Kommunikation zu nutzen, soweit diese Nutzung ihm zumutbar ist. . Mit der Meldung eines Gewährleistungsfalls sind auf unser Verlangen in einem zumutbaren Umfang folgende Unterlagen/Informationen für eine zügige Bearbeitung und zur Vermeidung von Rückfragen vorzulegen/mitzuteilen: Fahrzeugdaten (Modell/Fahrgestellnummer), Kilometerstand, Kaufbeleg des Käufers und ggf. des Endkunden, Unterlagen bzgl. Registrierung/Inbetriebnahme, Serviceheft bzw. Inspektions-/Wartungsnachweise sowie eine Beschreibung des behaupteten Mangels, ggf. mit entsprechenden Fotos. Unterlagen und Nachweise wie Teile, Fotos, Dokumente etc. sind per E-Mail oder Post an uns zu versenden, wobei wir dem Käufer ggf. weitere Zusendungsmöglichkeiten anbieten.

10.2      Wenn der Käufer ein Händler ist, der auch Reparaturleistungen gegenüber seinen Kunden anbietet, dürfen wir vom Käufer verlangen, dass dieser zunächst versucht, Sachmängel gegen Erstattung seines Aufwands selbst zu beseitigen. Der Käufer hat uns dazu einen schriftlichen und prüffähigen Kostenvoranschlag für den benötigten Zeitaufwand bereitzustellen. Etwaige Fremdleistungen durch einen Dritten sind durch deren namentliche Benennung kenntlich zu machen. Die Beauftragung durch uns hat zur Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen. Mangels anderweitiger Vereinbarung werden dem Käufer die Zeitaufwände anhand eines bereichsabhängigen Stundensatzes von € 60,00/h bei ATVs/UTVs der Marke LONCIN und € 32,00 bei motorisierten zwei- und dreirädrigen sowie sonstigen vierrädrigen Fahrzeugen erstattet, wobei die Zeitaufwände in Fünfminutentaktung zu dokumentieren und abzurechnen sind. Die erforderlichen Ersatzteile werden dem Käufer von uns gestellt, eine sonstige Beschaffung hat einvernehmlich zu erfolgen. Kleinteile und Betriebs-/Schmierstoffe gelten mit der Vergütung des Zeitaufwands als abgegolten. Alle Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit zumutbar, dürfen wir vom Käufer verlangen, die von uns vorgesehenen Formulare/Online-Formulare für die Abrechnung/Erstattung uns gegenüber zu verwenden. Sobald der veranschlagte Zeitaufwand überschritten wird, hat der Käufer uns dies zu schriftlich zu melden, einen neuen Kostenvoranschlag zu erstellen und eine Freigabe einzuholen. Unsere Zahlungspflicht beschränkt sich jeweils nur auf den freigegebenen bzw. vor der jeweiligen (Nach-)Beauftragung mitgeteilten Aufwand.

10.3      Soweit keine Beauftragung des Käufers zur Beseitigung des Sachmangels gemäß Ziff.10.2 zustande kommt, dürfen wir über den Weg der Rücksendung der Ware entscheiden, also insbesondere, ob sie beim Käufer abgeholt wird oder ob dem Käufer eine Rücksendemarke für einen Rücktransport bereitgestellt wird.

10.4      Der Käufer darf nur nach schriftlicher, für den jeweiligen Einzelfall von uns zu erteilender Zustimmung verbindliche Verpflichtungen zu Lasten der Karcher AG gegenüber dem Endkunden erklären bzw. eingehen.

10.5      Sofern der Käufer die Prüfung und Reparatur bei uns beauftragt, nachdem ein Gewährleistungsfall ausgeschlossen wurde bzw. wir den Käufer über die Kostenpflichtigkeit der Leistungen informiert haben, gilt (vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung) für die Leistungserbringung eine Vergütung nach Aufwand mit einem bereichsabhängigen Stundensatz von € 60,00/h bei ATVs/UTVs der Marke LONCIN und € 32,00 bei motorisierten zwei- und dreirädrigen sowie sonstigen vierrädrigen Fahrzeugen und den Material-/Ersatzteilkosten gemäß unserer Preisliste zzgl. Versand (entsprechend Ziff.4).


11.     Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1      Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.2      Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand (auch in internationaler Hinsicht) für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

11.3      Soweit einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.